Mittelbare Täterschaft
21/06/2008 14:21
Mittelbare Täterschaft gemäß § 25 I, 2. Alt. StGB liegt vor, wenn sich der Hintermann zur Begehung einer Straftat willentlich und wissentlich einer Person bedient, die
- ohne Tatbestandsvorsatz
- objektiv tatbestandslos
- in seiner Person rechtsmäßig
- schuldunfähig