Mittelbare Täterschaft

Mittelbare Täterschaft

21.06.2008
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Mittelbare Täterschaft gemäß § 25 I, 2. Alt. StGB liegt vor, wenn sich der Hintermann zur Begehung einer Straftat willentlich und wissentlich einer Person bedient, die
  1. ohne Tatbestandsvorsatz
  2. objektiv tatbestandslos
  3. in seiner Person rechtsmäßig
  4. schuldunfähig
handelt.


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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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