Mittelbare Täterschaft
Mittelbare Täterschaft
Mittelbare Täterschaft gemäß § 25 I, 2. Alt. StGB liegt vor, wenn sich der Hintermann zur Begehung einer Straftat willentlich und wissentlich einer Person bedient, die
- ohne Tatbestandsvorsatz
- objektiv tatbestandslos
- in seiner Person rechtsmäßig
- schuldunfähig
Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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