Mittäterschaft
Mittäterschaft
Mittäterschaft gemäß § 25 II StGB ist die gemeinschaftliche Begehung einer Straftat durch bewusstes und gewolltes Zusammenwirken.
Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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