Mietwagenkosten

10/03/2009 14:35
Der Eigentümer eines beschädigten Kraftfahrzeuges kann vom Schädiger Ersatz der Mietwagenkosten verlangen. Denn zum Herstellungsaufwand eines unfallbeschädigten Fahrzeugs gehören auch die Mietwagenkosten, die dem Geschädigten während der Reparaturzeit entstehen, und die der Schädiger zu ersetzen hat. Dies gilt auch wenn bei nicht beabsichtigter eigener Nutzung, wenn er das Fahrzeug zur Nutzung durch einen Familienangehörigen oder eine andere Person (z.B. Schwager, Verlobter, Freund) angeschafft hat und das Fahrzeug von dieser Person während der Reparaturzeit auch tatsächlich genutzt worden wäre.

Der ersparte Verschleiß des eigenen Fahrzeugs sind jedoch von den Mietwagenkosten abzuziehen.

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