Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer

31.08.2006
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Mehrwertsteuer ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die Allphasen-Netto-Umsatzsteuer.

Unternehmern wird ein Vorsteuerabzugs gewährt für die empfangene Leistung, die zur Ausführung von Umsätzen verwendt wird.

Dadurch wird erreicht, dass jeder Unternehmer Steuern nur in Höhe der bei ihm eingetretenen Wertschöpfung (sog. Mehrwert) schuldet.

Würde ein Vorsteuerabzugs nicht gewährt (sog. »Allphasen-Brutto-Umsatzsteuer«), käme es zu einer Kumulierung der Umsatzsteuer, was zu einer erheblichen verfassungswidrigen Wettbewerbsverzerrung führen würde (BVerfGE21, 12).

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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