Mandat

Mandat

06.07.2008
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Der Begriff Mandat (lat. mandare = beauftragen, befehlen, aus der Hand geben) bezeichnet grundsätzlich eine Ermächtigung oder Beauftragung, die aber keine genaue Handlungsanweisung beinhaltet.


Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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