Mahnbescheid gerichtlich

Mahnbescheid gerichtlich

31.08.2006
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Mahnbescheid ist eine gerichtliche Zahlungsaufforderung, die ohne sachliche Prüfung erlassen wird.

Der Mahnbescheid selbst ist noch kein Titel. Erst wenn der Antragsgegner keinen Widerspruch einlegt (zweiwöchigen Widerspruchsfrist), kann der Erlasses eines Vollstreckungsbescheids beantragt werden. Der Antragsgegner kann auch gegen den Vollstreckungsbescheid noch einmal binnen zwei Wochen Einspruch einlegen.

Versäumt er auch dies, so wird ein Vollstreckungsbescheid erlassen, der als Titel Grundlage für die Zwangsvollstreckung sein kann.

Ein Vollstreckungsbescheid kann nicht mehr erlassen werden, wenn rechtzeitig Einspruch eingelegt wird. Auf Antrag schließt sich dann ein normales Klageverfahren an.

Mit Einreichung des Mahnantrages, wenn die Zustellung demnächst, d.h. ohne vom Antragsteller zu vertretende Verzögerung, erfolgt, wird die Verjährung gehemmt.

Das Mahnbescheidsverfahren ist die schnellste und kostengünstigste Möglichkeit einen Titel zu erreichen.

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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