Leiharbeitsverhältnis
03/08/2008 11:55
(siehe auch Leiharbeitnehmer)
Das Leiharbeitsverhältnis besteht in der vorübergehenden Überlassung eines Arbeitnehmers (Leiharbeitnehmer) an einen Dritten (Entleiher) durch den Arbeitgeber (Verleiher).
Das Leiharbeitsverhältnis besteht in der vorübergehenden Überlassung eines Arbeitnehmers (Leiharbeitnehmer) an einen Dritten (Entleiher) durch den Arbeitgeber (Verleiher).