Leiharbeitsverhältnis
Leiharbeitsverhältnis
(siehe auch Leiharbeitnehmer)
Das Leiharbeitsverhältnis besteht in der vorübergehenden Überlassung eines Arbeitnehmers (Leiharbeitnehmer) an einen Dritten (Entleiher) durch den Arbeitgeber (Verleiher).
Das Leiharbeitsverhältnis besteht in der vorübergehenden Überlassung eines Arbeitnehmers (Leiharbeitnehmer) an einen Dritten (Entleiher) durch den Arbeitgeber (Verleiher).
Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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