Lauschangriff

Lauschangriff

08.09.2006
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Abhörmaßnahmen im Strafverfahren sind nur eingeschränkt zulässig.

Bei Rechtsanwälten besteht gem. §§ 53, 100d Abs.3 S.1 StPO ein absolutes Beweiserhebungsverbot für solche Abhörmaßnahmen.


Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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