Korrespondenzmandat
Korrespondenzmandat
Der Begriff Korrespondenzmandat setzt sich aus Korrespondenz (lat: correspondere = mitbeantworten) und Mandat (lat. mandare = beauftragen, befehlen, aus der Hand geben) zusammen.
Demnach bezeichnet ein Korrespondenzmandat den Auftrag den Verkehr zwischen dem Verfahrensbevollmächtigten und einer Partei zu führen.
Demnach bezeichnet ein Korrespondenzmandat den Auftrag den Verkehr zwischen dem Verfahrensbevollmächtigten und einer Partei zu führen.
Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch