Korrespondenzanwalt

02/12/2008 23:41
Der Korrespondenz- (lat. correspondere = mitbeantworten) oder auch Verkehrsanwalt regelt  den Schriftverkehr zwischen dem Prozessbevollmächtigten und der Partei.

Seine Beauftragung umfasst gerade nicht die Vertretung einer Partei bei einem Gerichtstermin (Terminsvertretung).