Korrespondenzanwalt
02/12/2008 23:41
Der Korrespondenz- (lat. correspondere = mitbeantworten) oder auch Verkehrsanwalt regelt den Schriftverkehr zwischen dem Prozessbevollmächtigten und der Partei.
Seine Beauftragung umfasst gerade nicht die Vertretung einer Partei bei einem Gerichtstermin (Terminsvertretung).
Seine Beauftragung umfasst gerade nicht die Vertretung einer Partei bei einem Gerichtstermin (Terminsvertretung).