Korrespondenzanwalt

Korrespondenzanwalt

02.12.2008
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Der Korrespondenz- (lat. correspondere = mitbeantworten) oder auch Verkehrsanwalt regelt  den Schriftverkehr zwischen dem Prozessbevollmächtigten und der Partei.

Seine Beauftragung umfasst gerade nicht die Vertretung einer Partei bei einem Gerichtstermin (Terminsvertretung).

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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