Irrtum

Irrtum

17.06.2008
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Der Irrtum im zivilrechtlichen Sinne bedeutet das unbewusste Auseinanderfallen von subjektiv gewollten und objektiv Erklärten.


Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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