invitatio ad offerendum
15/07/2006 23:27
Die invitatio ad offerendum ist lediglich die Aufforderung zur Angebotsabgabe, nicht jedoch ein verbindliches Angebot.
Es sollen lediglich die Möglichkeiten für Vertragsabschlüssen aufgezeigt werden, um die Adressaten auf zu fordern, ihrerseits Anträge abzugeben.
Es sollen lediglich die Möglichkeiten für Vertragsabschlüssen aufgezeigt werden, um die Adressaten auf zu fordern, ihrerseits Anträge abzugeben.
Beispiel:
die Ausstellung von Waren im Schaufenster
Wir prüfen gern, ob ein wirksamer Vertragsschluß zugrunde liegt. Bitte beachten Sie, das auch bereits durch die Aufforderung zur Angebotsabgabe ein vorvertragliches Schuldverhältnis entstanden sein kann. Wir beraten Sie zu allen Fragen im Zivilrecht.