Insolvenzrecht
originally published: 22/01/2007 23:40 , updated: 11/03/2022 06:48
Ihr Unternehmen wächst und dennoch weigert sich die Hausbank plötzlich Ihnen weitere Mittel zur Verfügung zu stellen? Ihr größter Auftraggeber verweigert die Zahlung aus vorgeschobenen Gründen oder hat selbst Insolvenz angemeldet?
Wir beraten regelmäßig Unternehmer im Umfeld einer Insolvenz oder Krisensituation. Je früher Sie sich beraten lassen, desto mehr Handlungsalternativen gibt es. Oftmals kann auch eine Insolvenz abgewendet werden. Vielen der Gläubiger ist bewusst, dass die meisten Insolvenzverfahren damit enden, dass nach Abzug der Verfahrenskosten, eine Quote nicht mehr bedient wird. Dies ist die Ausgangsposition, um auf dem Verhandlungsweg eine Gesundung zu erreichen.
Wir helfen Ihnen aber auch die negativen Folgen einer Insolvenz zu minimieren, insbesondere im Hinblick auf strafrechtliche Konsequenzen und etwaige Durchgriffshaftungen.
Wir beraten regelmäßig Unternehmer im Umfeld einer Insolvenz oder Krisensituation. Je früher Sie sich beraten lassen, desto mehr Handlungsalternativen gibt es. Oftmals kann auch eine Insolvenz abgewendet werden. Vielen der Gläubiger ist bewusst, dass die meisten Insolvenzverfahren damit enden, dass nach Abzug der Verfahrenskosten, eine Quote nicht mehr bedient wird. Dies ist die Ausgangsposition, um auf dem Verhandlungsweg eine Gesundung zu erreichen.
Wir helfen Ihnen aber auch die negativen Folgen einer Insolvenz zu minimieren, insbesondere im Hinblick auf strafrechtliche Konsequenzen und etwaige Durchgriffshaftungen.
Wir beraten Sie auch präventiv im Bereich der Unternehmensinsolvenz .
Eine Überschuldung kann schnell geschehen und fast jeden treffen:
Arbeitslosigkeit, Scheitern einer selbstständigen Existenz oder einer Immobilienfinanzierung, eine dauerhafte Krankheit oder eine Scheidung kann praktisch jeden unvorhergesehen in die Schuldenfalle treiben.
Wir beraten Sie auch im Bereich der Verbraucherinsolvenz .
Bitte beachten Sie auch nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens:
Der Insolvenzverwalter ist Organ der Gläubigerversammlung. Dieser Funktion wird er auch gerecht.
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