Inkasso

Inkasso

15.07.2006
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Im klassischen Sinne bezeichnet Inkasso den Einzug von Gegenwerten, der im Bankgeschäft vorwiegend mit dem Besitz von Wertpapieren oder Dokumenten verbunden ist. Kreditinstitute führen hauptsächlich das Inkasso von Schecks und das Dokumenteninkasso durch.

Umgangssprachlich versteht man jedoch das beitreiben von Zahlungen säumiger Schuldner durch s.g. Inkassounternehmen.

Das Problem ist bekannt: schlechte Zahlungsmoral, offene Forderungen und dadurch bedingt die Verschlechterung der Liquidität der mittelständische Unternehmen. Bleibt die Forderung gänzlich aus, reduziert dies unmittelbar den Gewinn der Betriebe und bremst ihre Wachstums- und Investitionsmöglichkeiten.

Das Statistische Bundesamt schätzt die Höhe der nicht beglichenen Forderungen im Berichtsjahr 2004 auf rund 42 Milliarden Euro.

Umso wichtiger ist ein effizientes Forderungs- und Liquiditätsmanagement.

Normalerweise wird zunächst mit Mahnungen reagiert. Das ist jedoch die schlechteste Lösung.

Sie haben mit der ersten bis zur dritten Mahnung erneut einen Kostenaufwand, einen oftmals erheblichen Zeitverlust und ein erhöhtes Ausfallrisiko, wenn sich z.B. die Situation des Schuldners weiter verschlechtert. Sie gewähren Ihren Schuldnern einen versteckten Kredit, den Sie ggf. selbst benötigen könnten und Sie lassen eine Zahlungskultur entstehen, die mit kaufmännischen Grundsätzen nichts zu tun haben.

Wir helfen Ihnen Ihre Forderungen schnell kostengünstig und effektiv zu realisieren. Der Forderungseinzug durch Rechtsanwälte hat nachweislich die höchsten Erfolgsquoten im Forderungsmanagement und bei der Beitreibung von Außenständen. Darüber hinaus sind im Falle des Verzuges die Schuldner verpflichtet die Anwaltskosten in voller Höhe zu ersetzen. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zu den gängigen Kosten, die von Inkassounternehmen in Rechnung gestellt werden. Obersätze für Mahnkosten sind auch bei Inkassogesellschaften die Gebühren der BRAGO / des RVG. (Köln OLGZ 72, 411, Hamm JurBüro 84, 1534, Bamberg NJW-RR 94, 412) Die Forderungen der Inkassofirmen sind oftmals unrechtmäßig hoch und können Gegenforderungen wegen unerlaubter Inanspruchnahme nach sich ziehen.

Wir können für Sie spezielle Onlinelösungen anbieten und das sowohl für Unternehmen mit Einzelforderungen (Forderungsanzahl bis 100 pro Monat), als auch für Unternehmen mit Massenforderungen (Forderungsanzahl ab 100 pro Monat). Dies gewährleistet eine einfache und bequeme Kommunikation mit den Rechtsanwälten und gibt jederzeit den Stand des Verfahrens wieder. Eine spezielle Preis- und Risikogestaltung macht das Verfahren äußerst günstig. So verbessern Sie in kürzester Zeit Ihre Liquiditätssituation und Wirtschaftlichkeit. Holen Sie sich ein individuelles Angebot oder testen Sie unsere Leistung mit den für einzelne Forderungen bereit gestellten Formularen. Alle hierfür erforderlichen Angaben entnehmen Sie bitte unserem Formular Inkassoauftrag

Wenn Sie einzelne Felder nicht ausfüllen können, sind wir Ihnen selbstverständlich auch fernmündlich behilflich. Wenn Sie uns dann noch ein unterschriebenes Vollmachtsformular zusenden, können wir unmittelbar nach Erhalt für Sie tätig werden.

Unser Tätigkeitsbereich erfaßt allerdings auch das Liquiditätsmanagement im weiteren Sinne. Sollte die Forderung nachfolgend streitig werden, so umfaßt natürlich unser Tätigkeitsbereich auch das klassische Feld der Prozeßvertretung und wir können ohne Zeitverlust weiter tätig bleiben.



Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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