Idealverein

Idealverein

25.05.2009
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Bei einem sog. Idealverein handelt es sich um einen Verein, der hauptsächlich ideelle Zwecke verfolgt. Eine wirtschaftliche Nebentätigkeit ist dem Idealverein jedoch gestattet. Den Gegensatz zum Idealverein bildet der sog. wirtschaftliche Verein, dessen Geschäftsbetrieb hauptsächlich auf eine wirtschaftliche Tätigkeit gerichtet ist.

Ein Idealverein erlangt seine Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister, während ein wirtschaftlicher Verein die Rechtsfähigkeit nur staatlich verliehen bekommen kann.

Weitere Informationen zum Vereinsrecht erhalten Sie hier.

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch