Hemmungswirkung
Hemmungswirkung
bedeutet, dass durch ein statthaftes und form- sowie fristgerecht eingelegtes Rechtsmittel der Eintritt der formellen Rechtskraft einer Entscheidung gehemmt wird.
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Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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