Güterrecht

15/07/2006 22:30
Das eheliche Güterrecht regelt die vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten untereinander und gegenüber Dritten. Es ist Teil des Familienrechts.

Das Gesetz knüpft zwingend an die eheliche Lebensgemeinschaft verschiedene Rechte und Pflichten, wie etwa Unterhaltspflicht der Ehegatten oder die Eigentumsvermutung.
Das Gesetz normiert als gesetzlichen Güterstand die Zugewinngemeinschaft; es lässt aber zu, durch Ehevertrag weitere Formen der Vermögenszuordnung und- verwaltung zu schaffen.
Je nach Ausgestaltung des Güterstandes bestimmen sich die Eigentums- und Vertretungsverhältnisse der Ehegatten sowie deren Folgen unterschiedlich.

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