Gewissen (i. S. v. Art. 4 I GG)
Gewissen (i. S. v. Art. 4 I GG)
Das Gewissen ist ein real erfahrbares, seelisches Phänomen, dessen Forderungen, Mahnungen und Warnungen für den Menschen unmittelbar evidente Gebote unbedingten sollens darstellen.
Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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