Gewinnabschöpfung
31.08.2006 06:38
Bei einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit soll durch die Gewinnabschöpfung oder Vermögensabschöpfung des erlangten Vermögensvorteils zugunsten des Geschädigten oder der Staatskasse entzogen werden.
Die Geldbuße soll den wirtschaftlichen Vorteil übersteigen.