Gewerbesteuer

Gewerbesteuer

15.01.2009
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Bei der Gewerbesteuer handelt es sich um eine Gemeindesteuer, welche die wichtigste Einnahmequelle der meisten Gemeinden bildet. Die Gewerbesteuer wird auf den Gewerbeertrag aller stehenden, inländischen Gewerbebetriebe und Reisegewerbebetriebe erhoben. Seit 1998 wird nicht mehr das dem Gewerbe zur Verfügung gestellte Kapital versteuert. Die Höhe der von steuerpflichtigen Gewerbebetrieben zu entrichtenden Steuern richtet sich nach dem Steuermessbetrag. Dieser wird dem Gewerbetreibenden mitgeteilt, nachdem er beim Finanzamt eine Erklärung zur Festsetzung des Steuermessbetrags und gegebenenfalls einer Zerlegungserklärung abgegeben hat.

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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