Generalvollmacht
Generalvollmacht
Die Generalvollmacht berechtigt zur Vornahme aller Rechtsgeschäfte, bei denen eine Vertretung zulässig ist.
- sehr weitreichend, aber nicht bei völlig außergewöhnlichen oder schädigenden Rechtsgeschäften
Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch