Genehmigung
Genehmigung
Die Genehmigung im zivilrechlichen Sinne ist als empfangsbedürftige Willenserklärung die nachherige Zustimmung zu einem Rechtssgeschäft (§§ 182, 184) und ist das Pendant zur Einwilligung. Sie spielt unter anderem ebenfalls im MInderjährigenrecht eine Rolle.
Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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