Gefahrgeneigte Arbeit
03/08/2008 11:35
Der Begriff der gefahrgeneigten Arbeit wird heute nicht mehr in der Rechtsprechung anerkannt. Früher bezeichnete er einen Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber. Grund für den Schadensersatzanspruch war die Entstehung von Schäden an den Rechtsgütern des Arbeitnehmers aufgrund einer betrieblichen Tätigkeit, die mit einem gefahrentypischen Risiko behaftet war, sog. gefahrgeneigter Arbeit.