Fragerecht

03/08/2008 11:32
(bei Bewerbungsgesprächen)

Erlaubt sind grundsätzlich alle Fragen, die einen engen Bezug zur angestrebten Arbeit aufweisen, ohne dass sie unangemessen in den Kernbereich der Privatsphäre eingreifen oder eine ungerechtfertigte Diskriminierung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes darstellen. Danach sind Fragen nach den beruflichen und fachlichen Fähigkeiten, dem beruflichen Werdegang, Zeugnissen, sowie nach einer aktuellen Lohn- oder Gehaltspfändung grundsätzlich zulässig.

Bei Fragen nach Schwangerschaft, Vorstrafen und Schwerbehinderungen bedarf es der Beurteilung im Einzelfall, da hier die beiderseitigen Interessen abgewogen werden müssen.

Den Arbeitnehmern steht bei unzulässigen Fragen des Arbeitgebers ein „Recht zur Lüge“ zu.