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Forschung (i. S. v. Art. 5 III, 2. Var. GG)
Forschung (i. S. v. Art. 5 III, 2. Var. GG)
04/11/2005 19:06
Forschen ist eine geistige Tätigkeit mit dem Ziel, in methodischer,systematischer und nachprüfbarer Weise neue Erkenntnisse zu gewinnen.