Formularvertrag
03/08/2008 11:30
Der Begriff entstammt den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß § 305 BGB. Formularverträge sind solche, die von einem Vertragspartner einseitig gestellt werden und für eine Mehrzahl von Vertragsabschlüssen vorgesehen sind. Formularverträge sind gewissen Inhaltsbeschränkungen unterworfen vgl. §§ 305 ff. BGB.