Formularvertrag
Formularvertrag
Der Begriff entstammt den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß § 305 BGB. Formularverträge sind solche, die von einem Vertragspartner einseitig gestellt werden und für eine Mehrzahl von Vertragsabschlüssen vorgesehen sind. Formularverträge sind gewissen Inhaltsbeschränkungen unterworfen vgl. §§ 305 ff. BGB.
Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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