Flensburg Punkte
Die Verkehrssünderkartei wird zentral vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg geführt.
Bei Verkehrsverstößen in Form von Verkehrsordnungswidrigkeiten werden zwischen ein und vier Punkte, bei Verkehrsstraftaten zwischen fünf und sieben Punkte eingetragen.
Die einzelnen Punkteeintragungen werden nach Ablauf festgelegter Fristen gelöscht. Diese Tilgungsfristen betragen:
2 Jahre bei Ordnungswidrigkeiten;
5 Jahre bei Verkehrsstraftaten
10 Jahre bei Verkehrsstraftaten, die in Verbindung mit Alkohol oder Drogen begangen wurden oder für die die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder die Teilnahme an Aufbauseminaren oder verkehrspsychologischer Beratung angeordnet wurde;
Nach Ablauf dieser Fristen werden die Punkte in der Regel gelöscht, sofern in der Zwischenzeit keine weitere Eintragung erfolgt ist.
Wenn Sie
bis zu 8 Punkte gesammelt haben, können Sie freiwillig an einem Aufbauseminar teilnehmen und dadurch 4 Punkte abbauen;
bei 8 bis 13 Punkten folgt eine schriftliche Verwarnung und Vorhaltung der eingetragenen Zuwiderhandlungen. Ab 9 bis 13 Punkten können Sie durch freiwillige Seminarteilnahme nur noch 2 Punkte abgebauen;
ab 14 Punkten erfolgt eine schriftliche Verwarnung und es kommt zwingend die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar ohne Punkteabbau. Unterbleibt die Teilnahme trotz Anordnung, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Sie können aber an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen und durch 2 Punkte abbauen;
ab 18 Punkte wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine Neuerteilung erfolgt erst nach einer Sperrfrist von 6 Monaten und erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung (MPU – Idiotentest).
Auch in allen anderen Fragen des Verkehrsrechtes stehen wir Ihnen gern Rede und Antwort.