Finanztermingeschäft

Finanztermingeschäft

24.02.2009
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Ein Finanztermingeschäft ist ein Anschaffungsgeschäft über Derivate und Optionsscheine. Ein Finanztermingeschäft zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:
  • Erfüllungstermin ist nach Vertragsabschluss
  • Der Preis wird bei Vertragsabschluss und richtet sich nach Börsen- oder Marktpreis des zugrunde liegende Basiswerts
  • Hebelwirkung des verhältnismäßig geringem Kapitaleinsatzes, wodurch an der Preisveränderung überproportional Anteil genommen wird
  • Nachschusspflicht kann entstehen
  • Risiko des Totalverlustes

Gemäß § 37e WpHG kann gegen Ansprüche aus Finanztermingeschäften der Spiel- du Wetteinwand des § 762 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht erhoben werden.

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