Finanztermingeschäft
24/02/2009 13:51
Ein Finanztermingeschäft ist ein Anschaffungsgeschäft über Derivate und Optionsscheine. Ein Finanztermingeschäft zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:
Gemäß § 37e WpHG kann gegen Ansprüche aus Finanztermingeschäften der Spiel- du Wetteinwand des § 762 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht erhoben werden.
Weitere Informationen zum Anlegerrecht erhalten Sie hier.
- Erfüllungstermin ist nach Vertragsabschluss
- Der Preis wird bei Vertragsabschluss und richtet sich nach Börsen- oder Marktpreis des zugrunde liegende Basiswerts
- Hebelwirkung des verhältnismäßig geringem Kapitaleinsatzes, wodurch an der Preisveränderung überproportional Anteil genommen wird
- Nachschusspflicht kann entstehen
- Risiko des Totalverlustes
Gemäß § 37e WpHG kann gegen Ansprüche aus Finanztermingeschäften der Spiel- du Wetteinwand des § 762 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht erhoben werden.
Weitere Informationen zum Anlegerrecht erhalten Sie hier.