Finanzkommisionsgeschäft

Finanzkommisionsgeschäft

24.02.2009
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Finanzkommisionsgeschäft bezeichnet gemäß § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 KWG die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung.

Hierbei handelt es sich um ein Bankgeschäft, für dessen Ausübung eine Erlaubnis im Sinne des § 32 Abs. 1 KWG benötigt wird.

Weitere Informationen zum Anlegerrecht erhalten Sie hier.


Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch