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Fernmeldegeheimnis
Fernmeldegeheimnis
04/11/2005 19:05
Das
Fernmeldegeheimnis
i.S.v.
Art. 10 GG
schützt dieÜbermittlung von Informationen durch unkörperliche Signale vor derstaatlichen Kenntnisnahme unabhängig, ob der Betreiber der Staat oderein Privater ist.