Fernmeldegeheimnis

Fernmeldegeheimnis

04.11.2005
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Das Fernmeldegeheimnis i.S.v. Art. 10 GG schützt dieÜbermittlung von Informationen durch unkörperliche Signale vor derstaatlichen Kenntnisnahme unabhängig, ob der Betreiber der Staat oderein Privater ist.


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