Familienrecht

31/08/2006 06:41

Durch das Familienrecht werden die personen- und vermögensrechtlichen Rechtsverhältnisse der durch Ehe und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen behandelt.

In diesem Bereichen besteht nur eingeschränkt die Möglichkeit von vertraglichen Regelungen. Zwingende gesetzliche Regelungen sind immer zu beachten. Um die Gestaltungsmöglichkeiten sinnvoll und umfassend zu nutzen, ist anwaltlicher Rat unerläßlich. Oftmals müssen solche Verträge notariell beurkundet werden.

Bitte beachten Sie:
Wenn Verträge durch Rechtanwälte ausgestaltet werden, entsteht beim Notar regelmäßig keine Vertragsentwurfsgebühr.

Wir beraten Sie zu allen Fragen im Familienrecht.