Falsche Angaben bei der Gründung einer GmbH
04/11/2008 11:14
Falls ein Gesellschafter, Geschäftsführer oder ein anderer verantwortlicher Dritter falsche Angaben bei der Gründung der GmbH macht, kann sich hieraus eine Haftung der Gesellschaft ergeben. Solche falschen Angaben können beispielsweise gegenüber dem Handelsregister, Geschäftsführer sowie Sachverständige sein, die mit der Bewertung von Sacheinlagen betraut sind. Hierbei hat der Ersatzpflichtige nachzuweisen, dass er weder vorsätzlich noch fahrlässig, also in der Sorgfalt eines „ordentlichen Geschäftsmannes“ handelte.
Die Haftung der GmbH ist nicht auf die Höhe der jeweils übernommenen Stammeinlage begrenzt, sondern kann diese auch übersteigen.
Die Haftung der GmbH ist nicht auf die Höhe der jeweils übernommenen Stammeinlage begrenzt, sondern kann diese auch übersteigen.