Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

07/04/2010 10:10
Damit ein Rechtsanwalt den Fachanwaltstitel im Bank- und Kapitalmarktrecht erhält, hat er gemäß § 14l FAO in den folgenden Bereichen besondere Kenntnisse nachzuweisen:

1. Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden, insbesonderea) Allgemeine Geschäftsbedingungen,
b) Bankvertragsrecht,
c) das Konto und dessen Sonderformen,
2. Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung einschließlich Auslandsgeschäft,

3. Zahlungsverkehr, insbesondere
a) Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel- und Scheckverkehr,
b) EC-Karte und Electronic-/Internet-Banking,
c) Kreditkartengeschäft,
4. Wertpapierhandel, Depotgeschäft, Investmentgeschäft, Konsortial-/Emissionsgeschäft
einschließlich Auslandsgeschäft,

5. Vermögensverwaltung, Vermögensverwahrung,

6. Factoring/Leasing,

7. Geldwäsche, Datenschutz, Bankentgelte,

8. Recht der Bankenaufsicht, Bankenrecht der europäischen Gemeinschaft und
Kartellrecht,

9. Steuerliche Bezüge zum Bank- und Kapitalmarktrecht,

10. Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.


Ein Anwalt, welcher eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss jährlich auf diesem Gebiet wissenschaftlich publizieren oder mindestens an einer anwaltlichen
Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen.