Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
07/04/2010 10:10
Damit ein Rechtsanwalt den Fachanwaltstitel im Bank- und Kapitalmarktrecht erhält, hat er gemäß § 14l FAO in den folgenden Bereichen besondere Kenntnisse nachzuweisen:
1. Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden, insbesonderea) Allgemeine Geschäftsbedingungen,
3. Zahlungsverkehr, insbesondere
einschließlich Auslandsgeschäft,
5. Vermögensverwaltung, Vermögensverwahrung,
6. Factoring/Leasing,
7. Geldwäsche, Datenschutz, Bankentgelte,
8. Recht der Bankenaufsicht, Bankenrecht der europäischen Gemeinschaft und
Kartellrecht,
9. Steuerliche Bezüge zum Bank- und Kapitalmarktrecht,
10. Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.
Ein Anwalt, welcher eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss jährlich auf diesem Gebiet wissenschaftlich publizieren oder mindestens an einer anwaltlichen
Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen.
1. Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden, insbesonderea) Allgemeine Geschäftsbedingungen,
b) Bankvertragsrecht,
c) das Konto und dessen Sonderformen,2. Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung einschließlich Auslandsgeschäft,
3. Zahlungsverkehr, insbesondere
a) Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel- und Scheckverkehr,
b) EC-Karte und Electronic-/Internet-Banking,
c) Kreditkartengeschäft,4. Wertpapierhandel, Depotgeschäft, Investmentgeschäft, Konsortial-/Emissionsgeschäft
einschließlich Auslandsgeschäft,
5. Vermögensverwaltung, Vermögensverwahrung,
6. Factoring/Leasing,
7. Geldwäsche, Datenschutz, Bankentgelte,
8. Recht der Bankenaufsicht, Bankenrecht der europäischen Gemeinschaft und
Kartellrecht,
9. Steuerliche Bezüge zum Bank- und Kapitalmarktrecht,
10. Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.
Ein Anwalt, welcher eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss jährlich auf diesem Gebiet wissenschaftlich publizieren oder mindestens an einer anwaltlichen
Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen.