Erwerbermodell

Erwerbermodell

19.04.2007
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Bei diesem Vertragsmodell geht typischerweise das Eigentum an einer Immobilie nach Abschluss der Betriebsphase vom Auftragsnehmer an den öffentlichen Auftraggeber über. Dies wird bereits bei Vertragsschluss fest vereinbart. Üblicherweise wird eine Vertragslaufzeit von 20 bis 30 Jahren festgelegt, während der ein Gebäude auf dem Grundstück des privaten Auftragnehmers errichtet und anschließend dem öffentlichen Auftraggeber zur Nutzung überlassen wird. Der Berieb des Gebäudes verbleibt dabei im Aufgabenbereich des Auftragsnehmers für welchen der Auftraggeber vertraglich festgesetzte Entgelte bezahlt.



Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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