Erkenntnisverfahren
Erkenntnisverfahren
Es lässt sich selbst in das Ermittlungsverfahren (Ermittlung des „hinreichenden“ Tatverdachts und Anklageerhebung), das Zwischenverfahren (gerichtl. Überprüfung des „hinreichenden Tatverdachts“, u.U. Ermittlungsergänzungen, Eröffnungsbeschluss zum Hauptverfahren) und das Hauptverfahren vor Gericht (Wahrheitsermittlung, Freispruch oder Verurteilung) unterscheiden.
Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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