Eigentum

04/11/2005 18:20
Eigentum im zivilrechtlichen Sinne ist das umfassendste dingliche Recht einer Person an einer Sache. Es gibt dem Eigentümer das Recht, mit dem EIgentum grundsätzlich nach Belieben zu Verfahren.

Eigentum im Sinne des Art. 14 GG ist nicht das Vermögen als solches, sondern die Gesamtheit aller vom Gesetzgeber gewährten vermögenswerten Rechte.