Duldungsvollmacht

Duldungsvollmacht

04.11.2005
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Eine Duldungsvollmacht liegt vor, wenn der zu Vertretene wissentlich geschehen lässt, dass ein anderer für ihn wie ein Vertreter auftritt und ein objektiver Beobachter dieses nach Treu und Glauben verstehen darf, dass er bevollmächtigt ist.


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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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