Dissens

Dissens

16.08.2008
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Dissens bezeichnet im Gegensatz zum Konsens die nicht vollständige Einigung der Vertragsparteien über die in dem Vertrag wesentlichen Punkte / essentialia negotii.

Der Vertrag kommt grundsätzlich nicht zu stande.


Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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