Dissens
Dissens
Dissens bezeichnet im Gegensatz zum Konsens die nicht vollständige Einigung der Vertragsparteien über die in dem Vertrag wesentlichen Punkte / essentialia negotii.
Der Vertrag kommt grundsätzlich nicht zu stande.
Der Vertrag kommt grundsätzlich nicht zu stande.
Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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