Dereliktion
originally published: 08.09.2006 03:08 , updated: 11.03.2022 06:48
Dereliktion ist die Aufgabe des Eigentums. (§ 959 BGB)
Sie ist ein einseitiges Verfügungsgeschäft bei dem der Verzichtswille erkennbar ist.
Wir beraten Sie in allen allgemein zivilrechtlichen Fragen.