Dereliktion

Dereliktion

erstmalig veröffentlicht: 08.09.2006, letzte Fassung: 11.03.2022
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Dereliktion ist die Aufgabe des Eigentums. (§ 959 BGB)
Sie ist ein einseitiges Verfügungsgeschäft bei dem der Verzichtswille erkennbar ist.

Wir beraten Sie in allen allgemein zivilrechtlichen Fragen.

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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