Daily Mail Entscheidung des EuGH
Im Urteil „Daily Mail“, EuGH, Rs. 81/87, Slg. 1988, S. 5483, hat der Europäische Gerichtshof am 27. September 1983 entschieden, dass...
„die Artikel 43 (alte Fassung 52) und 48 (a.F. 58) beim derzeitigen Stand des Gemeinschaftsrechts einer Gesellschaft, die nach dem Recht eines Mitgliedstaates gegründet ist und in diesem ihren Satzungsmäßigen Sitz hat, nicht das Recht gewähren, den Sitz ihrer Geschäftsleitung in einen anderen Mitgliedstaat zu verlegen. (Tenor 1.)
Zur Begründung führt der Gerichtshof unter anderem an, dass eine Gesellschaft anderweitig von der im EG-Vertrag verankerten Niederlassungsfreiheit Gebrauch machen könne. So bestehe die Möglichkeit „Agenturen, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften“ (Rn. 16) im Ausland zu gründen oder sich an der „Gründung einer Gesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat“ (Rn. 16) zu beteiligen.