contra legem

contra legem

09.07.2008
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Contra legem (lat. gegen das Gesetz) bezeichnet ein Handeln gegen den ausdrücklichen Wortlaut des Gesetzes.


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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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