CISG

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29.08.2007
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

CISG (=United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods) – auch Wiener Kaufrecht genannt – wurde am 11. April 1980 fertiggestellt. Im Bereich des internationalen Warenkaufs ist es jedenfalls zwischen Vertragsstaaten die maßgebliche Regelung im internationalen Warenkauf. Das CISG findet in der Regel zwischen gewerblichen Verkäufern aus verschiedenen Vertragsstaaten Anwendung. Es ist auf Verbraucherverträger nicht anwendbar – jedenfalls solange der private Zweck des Kaufes für den Verkäufer nicht erkennbar ist.

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