Bußgeldbescheid
14/04/2010 13:17
Ordnungswidrigkeiten werden gemäß § 65 OWiG durch Bußgeldbescheide geahndet. Bei einem Bußgeldbescheid handelt es sich um einen Verwaltungsakt, dessen Regelungsinhalt die Festsetzung einer Geldbuße ist.
Ein Bußgeldbescheid muss gemäß § 66 OWiG folgendes enthalten:
Ein Bußgeldbescheid muss gemäß § 66 OWiG folgendes enthalten:
- Personalien des/der Betroffenen
- evtl. Namen und Anschrift des Verteidigers
- Tat, die dem Betroffenen zur Last gelegt wird
- Zeit und Ort der Begehung der Tat
- gesetzliche Merkmale der Ordnungswidrigkeit und die angewendeten Bußgeldvorschriften
- die Beweismittel
- die Geldbuße und ihre Nebenfolgen
- Rechtsmittelbelehrung mit Hinweis, dass bei einem Einspruch auch eine für den Betroffenen nachteilige Entscheidung getroffen werden kann