Bundesgerichtshof in Anwaltssachen
16/08/2008 17:53
Der Bundesgerichtshof in Anwaltssachen ist die letzte Instanz der anwaltlichen Gerichtsbarkeit und in §§ 106 - 112 BRAO geregelt.
Den Vorsitz des Senats in Anwaltssachen beim Bundesgerichtshof hat der Präsident des Bundesgerichtshofs oder ein Vertreter (§ 106 Abs. 2 BRAO). Der Senat in Anwaltssachen besteht aus dem Präsidenten des Bundesgerichtshofs, drei Mitglieder des Bundesgerichtshofs und drei Rechtsanwälten.
Der Anwaltssenat des Bundesgerichtshof ist die Revisionsinstanz der Anwaltsgerichtshöfe.
Den Vorsitz des Senats in Anwaltssachen beim Bundesgerichtshof hat der Präsident des Bundesgerichtshofs oder ein Vertreter (§ 106 Abs. 2 BRAO). Der Senat in Anwaltssachen besteht aus dem Präsidenten des Bundesgerichtshofs, drei Mitglieder des Bundesgerichtshofs und drei Rechtsanwälten.
Der Anwaltssenat des Bundesgerichtshof ist die Revisionsinstanz der Anwaltsgerichtshöfe.