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Briefgeheimnis (i.S.v. Art. 10 GG)
Briefgeheimnis (i.S.v. Art. 10 GG)
04/11/2005 18:27
Das Briefgeheimnis schützt den brieflichen Verkehr der Einzelnen untereinander gegen die Kenntnisnahme der öffentlichen Gewalt vom Inhalt des Briefes.