Bewährungsaufstieg

Bewährungsaufstieg

03.08.2008
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Ein Bewährungsaufstieg bezeichnet den Umstand, indem ein Arbeitnehmer bei gleich bleibenden Tätigkeitsmerkmalen nach einem bestimmten festgesetzten Zeitraum in die nächst höhere Vergütungsgruppe aufsteigt. Dies musste in der Regel bereits dann erfolgen, wenn der betreffende Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung ohne besondere Beanstandungen erbracht hatte.

 

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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