Bewährungsaufstieg
03/08/2008 11:24
Ein Bewährungsaufstieg bezeichnet den Umstand, indem ein Arbeitnehmer bei gleich bleibenden Tätigkeitsmerkmalen nach einem bestimmten festgesetzten Zeitraum in die nächst höhere Vergütungsgruppe aufsteigt. Dies musste in der Regel bereits dann erfolgen, wenn der betreffende Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung ohne besondere Beanstandungen erbracht hatte.