Betriebsbezogenes Geschäft

Betriebsbezogenes Geschäft

09.10.2008
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Ein betriebsbezogenes Geschäft liegt vor, wenn der Geschäftsführer einer GmbH nicht deutlich macht, dass er für Sie handelt. In diesen Fällen haftet zum einen die Gesellschaft, welche auf Grund der bestehenden Vertretungsmacht des Geschäftsführers aus diesem berechtigt und verplichtet ist, und zum anderen der Geschäftsführer gesamtschuldnerisch aus Rechtsscheinaspekten persönlich, wenn dem Geschäftspartner nicht bewusst war, dass sein Vertragspartner eine GmbH sei und demnach schutzwürdig ist. Es handelt sich hierbei um eine Rechtsscheinhaftung.

 

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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