Besitz / Besitzer

Besitz / Besitzer

04.11.2005
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Unter Besitz versteht man die tatsächliche Sachherrschaft einer Person über eine Sache. Er wird in den §§ 854 ff. BGB geregelt.


Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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