Beschlussanfechtung (Verein)
25/05/2009 10:00
Beschlüsse der Mitgliederversammlung können von einzelnen Vereinsmitgliedern oder Vereinsorganen angefochten werden. Dies kann jedoch nicht zeitlich unbegrenzt geschehen. Das OLG Saarbrücken (Az.: 1 U 450/07-142) hielt eine Frist von einem Monat für angemessen und begründete dies mit dem Interesse des Vereins an Rechtsklarheit und Rechtssicherheit.
Weitere Informationen zum Vereinsrecht erhalten Sie hier.
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