Befristung
Befristung
16.08.2008
Rechtsanwalt für Zivilrecht - Wirtschaftsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
Befristung
Befristung bezeichnet das Verknüpfen einer Rechtsfolge mit dem Eintritt eines sicheren künftigen Ereignisses.
Die zivilrechtliche Befristung ist in § 163 BGB bestimmt.
Die zivilrechtliche Befristung ist in § 163 BGB bestimmt.
Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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Befristung
Befristung bezeichnet das Verknüpfen einer Rechtsfolge mit dem Eintritt eines sicheren künftigen Ereignisses. Die zivilrechtliche Befristung ist in § 163 BGB bestimmt.
Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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